Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die 8. Internationale Geothermiekonferenz gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enerchange – Marcus Brian & Dr. Jochen Schneider GbR, Goethestraße 4, 79100 Freiburg, welche für die Durchführung der 8. Internationalen Geothermiekonferenz (i. F. Tagung) verantwortlich ist.
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Anmeldung des Teilnehmers kann über ein Online-Anmeldeformular, über Brief, Telefax, Email oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) und die Zusendung der Rechnung rechtsverbindlich. Eine Teilnahmeberechtigung an der Tagung setzt den Zahlungseingang der Teilnahmegebühr voraus. Bei Anmeldung kurz vor Tagungsbeginn kann die Zahlung auch vor Ort per EC- oder Kreditkarte sowie in Bar erfolgen.
2. LEISTUNGEN
Zu den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigem Preis, erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der Tagung. Der Veranstaltung stellt im Rahmen des Möglichen ein vielseitiges Tagungsprogramm zur Verfügung. Ein Anspruch auf Teilnahme und Durchführung an bestimmten Veranstaltungen besteht nicht. Vielmehr kann der Veranstalter das Programm in Abhängigkeit der Anzahl und Interessenslage der Teilnehmer und in Abhängigkeit der Anzahl an Voranmeldungen, einzelne Veranstaltungen anpassen, kürzen oder absagen. Ein weiterer Grund der Anpassung des Veranstaltungsprogramms kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Veranstalters oder der Einfluss höherer Gewalt sein. Die oben genannten Veränderungen, sowie weitere Veränderungen des Veranstaltungsprogramms, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Konferenzgebühr, ganz oder auch nur teilweise.
3. PREISE
Die Tagungsgebühren gestalten sich wie folgt:
> Short Course: 360 € pro Person
> Workshop/Exkursion: 180 pro Person
> Kongresstag: 360 € pro Person
> Business Dinner: 75 € pro Person
> Exkursion: 180 € pro Person
Komplettbuchung: 1050 € bzw. 900 € bei Buchung des kostenfreien Forums für Geothermie am Oberrhein
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mwst.
Bei Anmeldung vor dem 31. März 2012 reduzieren sich alle oben genannten Teilnahmegebühren um 10%.
Bei Anmeldung nach dem 14. Mai 2012 erhöhen sich die oben genannten Teilnahmegebühren je Veranstaltung um 50 € zzgl. Mwst.
4. STORNOGEBÜHREN
Bei Stornierung der Tagungsteilnahme vor dem 14. Mai 2012 wird eine Stornogebühr von 50 € zzgl. MwSt. je angemeldetem Teilnehmer einbehalten. Bei Stornierungen ab dem 14. Mai 2012 wird der volle Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit, auch noch vor Ort zu Beginn der Tagung, kostenfrei möglich.
5. HAFTUNG
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur für Körperverletzung, dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung oder Tod, sofern dies der Veranstalter zu vertreten oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu verantworten hat. Die Schadensersatzpflicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Der Schaden insgesamt, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Veranstalters vorliegt, ist höchstens auf die Deckungssumme des Veranstalters begrenzt.
Die Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Pflichtverletzung des Veranstalters steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.






